Was im Monat vorher ansteht

Bankverbindungen

Bei einem Umzug an einen neuen Wohn­ort sind die finan­zi­el­len Ange­le­gen­hei­ten mit viel Aufwand verbun­den. Sie müssen neue Konten anle­gen, Dauer­auf­träge und Einzugs­er­mäch­ti­gun­gen abän­dern, eine neue Kredit­karte bean­tra­gen, … der Kunden­be­treuer Ihrer Bank wird Sie dazu gerne bera­ten, denn schließ­lich wollen Sie zu jeder Zeit über Ihr Geld verfü­gen können.

Oftmals bieten einzelne Geld­in­sti­tute einen Umzugs­ser­vice an, der Ihnen hilft am neuen Wohn­ort schnell und reibungs­los Ihre Geld­an­ge­le­gen­hei­ten abzu­wi­ckeln. Erkun­di­gen Sie sich recht­zei­tig, was Sie unter­neh­men müssen und klären Sie, wie Sie am besten mit den folgen­den Punk­ten umgehen:

  • Giro­konto
  • Einzugs­er­mäch­ti­gun­gen
  • Dauer­auf­träge
  • Spar­buch
  • Anla­gen
  • Bauspar­ver­träge
  • Aktien

Rentenzahlung

Ändert sich Ihre Bank­ver­bin­dung, dann verges­sen Sie nicht der zustän­di­gen Stelle den Namen des neuen Geld­in­sti­tuts samt der neuen Konto­num­mer und Bank­leit­zahl mitzuteilen.

Einwohnermeldeamt

Sie müssen sich an Ihrem neuen Wohn­ort beim Einwoh­ner­mel­de­amt anmel­den. Zur Anmel­dung benö­ti­gen Sie Ihren Perso­nal­aus­weis. Wenn Sie in eine Miet­woh­nung ziehen, ist vom Vermie­ter eine Wohnungs­ge­ber­be­stä­ti­gung auszu­fül­len und beim Einwoh­ner­mel­de­amt vorzu­le­gen. Einen Vordruck bekom­men Sie bei jedem Einwoh­ner­mel­de­amt, oder exem­pla­risch hier für Tübin­gen und Reut­lin­gen.

PKW-Zulassung

Mit der neuen Anmel­de­be­schei­ni­gung können Sie beim Stra­ßen­ver­kehrs­amt Ihre neue Adresse eintra­gen lassen. Dazu benö­ti­gen Sie die unter­la­gen für Ihr Fahr­zeug (KFZ-Schein, KFZ-Brief, TÜV, ASU) und Ihren Personalausweis.

Ziehen Sie in einen neuen Kreis, für den Sie ein neues Kenn­zei­chen brau­chen, wird eine Neuzu­las­sung fällig, für die Sie auch eine Versi­che­rungs­dop­pel­karte Ihrer Versi­che­rung benötigen.

Nachsendeantrag/Deutsche Post

Den Nach­sen­de­auf­trag soll­ten Sie recht­zei­tig stel­len. Sie können sich auch online bei der e‑filiale der Deut­schen Post unter www.deutschepost.deFünf Tage vor Beginn muss der Nach­sen­de­an­trag bei der zustän­di­gen Stelle einge­trof­fen sein.

Telekom – Telefon, ISDN, TDSL

Sie können sich bei jedem T‑Punkt – den örtli­chen Nieder­las­sun­gen der Tele­kom – infor­mie­ren und die nöti­gen Schritte in die Wege leiten.
Die Tele­kom bietet Ihnen dane­ben über das Inter­net einen spezi­el­len Umzugs­ser­vice unter www.telekom.de/umzugsservice an. Je nach Tele­kom-Leis­tun­gen fallen unter­schied­li­che Arbei­ten und Gebüh­ren an.

Stadtwerke

Setzen Sie sich recht­zei­tig mit Ihrem Strom‑, Wasser‑, Gas‑, und Fern­wär­me­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men in Verbin­dung. Verein­ba­ren Sie entwe­der einen Able­se­ter­min oder dass Sie die Zähler­stände nach dem Auszug mitteilen.

Erkun­di­gen Sie sich, was Sie bei einem Umzug inner­halb des Versor­gungs­ge­bie­tes Ihres Anbie­ters beach­ten müssen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt soll­ten Sie das dortige Versor­gungs­un­ter­neh­men kontak­tie­ren und alles in die Wege leiten, damit Sie ab dem ersten Tag über Strom, Wasser und Gas verfü­gen können. Ihr neuer Vermie­ter wird Ihnen dabei sicher gerne behilf­lich sein.

Verträge und Mitgliedschaften

Haben Sie Verträge, die Sie zu regel­mä­ßi­gen Zahlun­gen oder Leis­tun­gen verpflich­ten, dann infor­mie­ren Sie auch hier die zustän­di­gen Stel­len oder kündi­gen Sie rechtzeitig:

  • Versi­che­run­gen (Lebens­ver­si­che­rung, Haft­pflicht, Rechts­schutz, Reise­ver­si­che­rung, Kran­ken­ver­si­che­rung etc.)
  • Mitglied­schaft in Bücherclubs
  • Mitglied­schaft in Verei­nen (Sport­ver­ein, kultu­relle und cari­ta­tive Verei­ni­gun­gen, etc.)

Sonstiges

Zeit­schrif­ten­abon­ne­ments soll­ten Sie recht­zei­tig kündi­gen und Ihre neue Adresse mitteilen.

Falls Perso­nal­aus­weis und Reisepaß bald ablau­fen, können Sie diese am schnells­ten an Ihrem alten Wohn­ort neu bean­tra­gen. Fragen Sie jedoch bei der zustän­di­gen Behörde nach, wie lange dies voraus­sicht­lich dauern wird (mitun­ter mehr als vier Wochen).

Wen Sie infor­mie­ren sollten:

  • Freunde, Bekannte und Verwandte
  • Nach­barn und Mitbe­woh­ner im Haus
  • Geschäft­li­che Partner
  • Behör­den und Insti­tu­tio­nen (Finanz­amt, Jugend­amt, Arbeits­amt, Sozi­al­amt, Bafö­gamt, Kinder­geld, Kirchen)
  • Schule und Kindergarten