Umzugstipps

… was Sie bei Ihrem Umzug alles beachten sollten

Mit einem Umzug steht eine räum­li­che Verän­de­rung Ihrer Wohn­si­tua­tion an, die auch eine Menge an Behör­den­gän­gen und Forma­li­tä­ten mit sich bringt. Viel­leicht denken Sie mit Unbe­ha­gen an das, was Ihnen alles bevor­steht und fragen sich, wie Sie das alles in den Griff bekom­men können. Wie lange vorher muss ich kündi­gen? Muss ich die Wohnung reno­vie­ren? Wann bekomme ich meine Kaution zurück und kann ich einen Nach­mie­ter vorschla­gen, wenn ich vorzei­tig aus der alten Wohnung ausziehe? Wo muss ich über­all meine Wohn­sitz­än­de­rung mitteilen?

Viele Fragen, die Ihnen hefti­ges Kopf­zer­bre­chen machen können und nicht selten für Ärger sorgen. Wir möch­ten Ihnen mit mit unse­ren Tipps auf dieser Seite helfen, so früh wie möglich alles Notwen­dige für Ihren Umzug und was damit zusam­men­hängt zu beden­ken und in die Wege zu leiten.

 

Ihre bisherige Wohnung

Mietvertrag

Den Vertrag für Ihre bishe­rige Wohnung soll­ten sie recht­zei­tig kündi­gen. So erspa­ren Sie es sich notfalls doppelt Miete zu zahlen. Die Kündi­gungs­frist beträgt in der Regel drei Monate. Nehmen Sie die Kündi­gung auf jeden Fall schrift­lich vor.

Da die Kündi­gungs­frist von der Art des Miet­ver­tra­ges und der Dauer des Miet­ver­hält­nis­ses abhängt, kann die Kündi­gungs­frist ganz unter­schied­lich sein. Vor allem befris­tete Miet­ver­träge können bei Kündi­gun­gen für Sie mit Schwie­rig­kei­ten verbun­den sein. Klären Sie recht­zei­tig, ob Sie Ihren Miet­ver­trag kündi­gen oder gege­be­nen­falls einen Nach­mie­ter vorschla­gen können. Genaue Auskünfte erhal­ten Sie z.B. unter www.mieterverein.de, wo Sie auch eine infor­ma­tive Broschüre zum Thema Umzug erhal­ten können.

 

Kaution

Falls in Ihrem Miet­ver­trag die Rück­zah­lung der Kaution nicht vertrag­lich gere­gelt wurde, soll­ten Sie sich mit Ihrem Vermie­ter recht­zei­tig in Verbin­dung setzen. Nach dem Ende des Miet­ver­hält­nis­ses muß die Kaution mit Zins und Zinses­zins zurück­ge­zahlt werden. Sind von Seiten Ihres Vermie­ters keine Forde­run­gen und Ansprü­che mehr an Sie offen, dann ist er verpflich­tet sofort die Rück­zah­lung einzuleiten.

Sie können bei Abschluß eines Miet­ver­tra­ges für die Kaution bei vielen Geld­in­sti­tu­ten ein Spar­buch anle­gen, über das nur Sie verfü­gen können. Erkun­di­gen Sie sich am Besten bei Ihrem Geldinstitut.

 

Wohnungsrenovierung

In Ihrem Miet­ver­trag sollte fest­ge­hal­ten sein, welche Reno­vie­rungs­ar­bei­ten beim Auszug oder nach einer bestimm­ten Miet­dauer von Ihnen zu leis­ten sind. Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren müssen Sie nur dann vorneh­men, wenn Sie ausdrück­lich im Miet­ver­trag fest­ge­hal­ten wurden.

Umzugsfrei?

Setzen Sie sich recht­zei­tig mit Ihrem Arbeit­ge­ber in Verbin­dung und klären Sie, ob und wie viel Urlaubs­tage Ihnen zusätz­lich für Ihren Umzug zur Verfü­gung stehen. Auch wenn Ihnen keine Sonder­ur­laubs­tage zuste­hen, soll­ten Sie doch möglichst früh klären, ob und wann Sie für Ihren Umzug und die Vorbe­rei­tun­gen dazu frei nehmen können.

Entrümpelung und Sperrmüll

Ein Umzug ist eine gute Gele­gen­heit den Haus­stand durch­zu­fors­ten und nach­zu­schauen, von was man sich tren­nen kann. Das Aussor­tie­ren kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Unter­schät­zen Sie deshalb nicht den Aufwand und begin­nen Sie so früh wie möglich! Alles was Sie nicht mitneh­men müssen, spart Ihnen Verpa­ckungs- und Trans­port­ar­beit. Besor­gen Sie sich ausrei­chend Müll­sä­cke, denn oft fällt mehr an, als man denkt.

Erkun­di­gen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder im Entsor­gungs­ka­len­der, wann der nächste Sperr­müll- oder Abhol­ter­min ist – oft eine sehr güns­tige Möglich­keit der Entsorgung.

Soll­ten Sie keine Zeit oder keine Möglich­keit haben, die nicht mehr benö­tig­ten Dinge zu entsor­gen, so über­neh­men wir gerne die Entsor­gung.

 

Einlagerung

Können oder wollen Sie nicht alles aus Ihrer alten Wohnung in das neue Domi­zil mitneh­men, dann haben Sie die Möglich­keit zur Eina­ge­rung Ihrer Möbel und Ihres Umzugs­guts.

Facharbeiten

Wenn beim Ihrem Auszug spezi­elle Arbei­ten vom Fach­mann notwen­dig werden, dann spre­chen Sie mit uns. Unser Schrei­ner baut Ihre Küche ab und in der neuen Wohnung auch wieder ein. Infor­mie­ren Sie sich auf unse­rer Küchen­mon­ta­ge­seite und klären Sie dies schon bei der Besich­ti­gung mit unse­rem Bera­ter vor Ort ab.

Müssen Teppich­bö­den gerei­nigt oder der Parkett­bo­den abge­schlif­fen und neu einge­las­sen werden? Wird ein neuer Linole­um­bo­den fällig? Wir helfen Ihnen weiter. Spre­chen Sie mit unse­rem Umzugs­be­ra­ter und infor­mie­ren Sie sich schon vorab auf unse­rer Seite Weitere Leis­tun­gen.

 

Einholung von Umzugsangeboten

In einschlä­gi­gen Berich­ten wird immer wieder auf die sorg­fäl­tige Prüfung von Umzugs­an­ge­bo­ten hinge­wie­sen. Wir können diese Empfeh­lung nur drin­gend bestä­ti­gen. Unsere Erfah­rung zeigt, dass biswei­len selbst etablierte Umzugs­fir­men z.B. durch unrea­lis­ti­sche Kalku­la­tion des zeit­li­chen Arbeits­auf­wan­des die Ange­bote nied­rig halten und am Ende aber den realen Zeit­be­darf in Rech­nung stel­len.
Es ist sicher­lich empfeh­lens­wert verschie­dene Ange­bote einzu­ho­len. Voraus­set­zung ist aller­dings, dass alle Ange­bote auf der glei­chen Grund­lage erstellt und vergli­chen werden. Denn natür­lich bedeu­tet mehr Service auch höhere Kosten.
Ein seriö­ses Ange­bot ist nur nach einer ausführ­li­chen Besich­ti­gung vor Ort und einem ausführ­li­chen Bera­tungs­ge­spräch zu erstel­len. Dieses Bera­tungs­ge­spräch wird Ihnen auch helfen, die Kompe­tenz und Serio­si­tät des Anbie­ters zu beur­tei­len. Im Zwei­fels­fall soll­ten Sie einen deut­lich billi­ge­ren Anbie­ter um einen Fest­preis bitten. Vor finan­zi­el­len Über­ra­schun­gen sind Sie dann zumin­dest sicher.