Mietvertrag
Sicher sind Sie froh nach oft langer Sucherei und Anzeigenschaltung eine neue Wohnung gefunden zu haben. Haben Sie auch eine nette Vermieterin oder einen sympathischen Vermieter, dann können Sie sich fast glücklich schätzen.
Dennoch sollten Sie alles Wesentliche im Mietvertrag regeln und festhalten. Es gibt sehr unterschiedliche Mietverträge, erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob er eher zu Ihren oder zu Gunsten des Vermieters formuliert ist. Achten Sie auf Abmachungen wie Schönheitsreparaturen. Zu welchen regelmäßigen Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten sind Sie verpflichtet? Wie setzen sich die Nebenkosten zusammen und sind diese im Mietzins enthalten? Auch wenn Sie noch so glücklich sind endlich eine neue Wohnung gefunden zu haben, sollten Sie den Mietvertrag genau studieren und überlegen, was die einzelnen Vereinbarungen für Sie bedeuten können.
Bleiben für Sie offene Fragen, dann ziehen Sie Ihren Mieterverein zu Rate. Befristete Mietverträge müssen einen Grund für die zeitliche Beschränkung ausweisen. Außerdem können Sie hier vereinbaren, dass Sie die Möglichkeit haben bei einem vorzeitigen Auszug einen Nachmieter zu stellen.
Kaution
Ihr Vermieter kann höchstens drei Monatsmieten als Kaution verlangen. Die monatlichen Nebenkosten dürfen bei der Berechnung der Kaution nicht mit einfließen. Die Kaution muß verzinst angelegt werden. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Mieterverein oder unter www.mieterverein.de.
Sie können bei Abschluss eines Mietvertrages für die Kaution bei vielen Geldinstituten ein Sparbuch anlegen, über das nur Sie verfügen können. Erkundigen Sie sich am Besten bei Ihrem Geldinstitut.
Einzugsprotokoll
Beim Einzug sollten Sie bei der Begehung mit dem neuen Vermieter ein Protokoll anfertigen, in dem alle wichtigen Dinge festgehalten werden (Zustand der Wohnung und der einzelnen Zimmer, Schlüsselanzahl, Zustand der Bodenbeläge). Scheuen Sie sich nicht offensichtliche Mängel anzusprechen und zu beanstanden. Prüfen Sie auch, ob die sanitären Installationen richtig funktionieren. Klären Sie, bis wann gegebenenfalls Reparaturen durchgeführt werden, wer diese in Auftrag gibt und für die Kosten aufkommt.
Nehmen Sie ruhig eine Person Ihres Vertrauens mit, die Ihnen später die Übergabe bezeugen kann. Es ist auch kein Fehler vor dem Einzug oder Renovieren den Zustand der Wohnung fotografisch festzuhalten.
Makler
Wenn Sie über einen Makler an Ihre neu Wohnung gekommen sind, dann wird die Provision nur mit einem abgeschlossenen Maklervertrag fällig. Der Makler selbst darf nicht der Eigentümer, Verwalter oder Vermieter der Wohnung sein, die Sie beziehen wollen.