Mietvertrag

Sicher sind Sie froh nach oft langer Suche­rei und Anzei­gen­schal­tung eine neue Wohnung gefun­den zu haben. Haben Sie auch eine nette Vermie­te­rin oder einen sympa­thi­schen Vermie­ter, dann können Sie sich fast glück­lich schätzen.

Dennoch soll­ten Sie alles Wesent­li­che im Miet­ver­trag regeln und fest­hal­ten. Es gibt sehr unter­schied­li­che Miet­ver­träge, erkun­di­gen Sie sich recht­zei­tig, ob er eher zu Ihren oder zu Guns­ten des Vermie­ters formu­liert ist. Achten Sie auf Abma­chun­gen wie Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren. Zu welchen regel­mä­ßi­gen Reno­vie­rungs- und Instand­hal­tungs­ar­bei­ten sind Sie verpflich­tet? Wie setzen sich die Neben­kos­ten zusam­men und sind diese im Miet­zins enthal­ten? Auch wenn Sie noch so glück­lich sind endlich eine neue Wohnung gefun­den zu haben, soll­ten Sie den Miet­ver­trag genau studie­ren und über­le­gen, was die einzel­nen Verein­ba­run­gen für Sie bedeu­ten können.

Blei­ben für Sie offene Fragen, dann ziehen Sie Ihren Mieter­ver­ein zu Rate. Befris­tete Miet­ver­träge müssen einen Grund für die zeit­li­che Beschrän­kung auswei­sen. Außer­dem können Sie hier verein­ba­ren, dass Sie die Möglich­keit haben bei einem vorzei­ti­gen Auszug einen Nach­mie­ter zu stellen.

Kaution

Ihr Vermie­ter kann höchs­tens drei Monats­mie­ten als Kaution verlan­gen. Die monat­li­chen Neben­kos­ten dürfen bei der Berech­nung der Kaution nicht mit einflie­ßen. Die Kaution muß verzinst ange­legt werden. Erkun­di­gen Sie sich am besten bei Ihrem Mieter­ver­ein oder unter www.mieterverein.de.

Sie können bei Abschluss eines Miet­ver­tra­ges für die Kaution bei vielen Geld­in­sti­tu­ten ein Spar­buch anle­gen, über das nur Sie verfü­gen können. Erkun­di­gen Sie sich am Besten bei Ihrem Geldinstitut.

Einzugsprotokoll

Beim Einzug soll­ten Sie bei der Bege­hung mit dem neuen Vermie­ter ein Proto­koll anfer­ti­gen, in dem alle wich­ti­gen Dinge fest­ge­hal­ten werden (Zustand der Wohnung und der einzel­nen Zimmer, Schlüs­sel­an­zahl, Zustand der Boden­be­läge). Scheuen Sie sich nicht offen­sicht­li­che Mängel anzu­spre­chen und zu bean­stan­den. Prüfen Sie auch, ob die sani­tä­ren Instal­la­tio­nen rich­tig funk­tio­nie­ren. Klären Sie, bis wann gege­be­nen­falls Repa­ra­tu­ren durch­ge­führt werden, wer diese in Auftrag gibt und für die Kosten aufkommt.

Nehmen Sie ruhig eine Person Ihres Vertrau­ens mit, die Ihnen später die Über­gabe bezeu­gen kann. Es ist auch kein Fehler vor dem Einzug oder Reno­vie­ren den Zustand der Wohnung foto­gra­fisch festzuhalten.

Makler

Wenn Sie über einen Makler an Ihre neu Wohnung gekom­men sind, dann wird die Provi­sion nur mit einem abge­schlos­se­nen Makler­ver­trag fällig. Der Makler selbst darf nicht der Eigen­tü­mer, Verwal­ter oder Vermie­ter der Wohnung sein, die Sie bezie­hen wollen.